Aufsicht über die Anwälte

Allgemeines 

Anwälte unterstehen bei ihrer Tätigkeit strengen Regeln. Jede eingetragene Anwältin und jeder eingetragene Anwalt untersteht dem eidgenössischen und dem kantonalen Anwaltsgesetz. Darüber hinaus unterstehen die Mitglieder des Solothurnischen Anwaltsverbandes der Standesordnung des Verbandes unter der zusätzlichen Aufsicht durch die Standeskommission. Letztere bietet auch ein Schlichtungsverfahren an, wenn das Honorar strittig ist.

Standesregeln und Honorarstreitigkeiten

Die Standesregeln gelten für alle Mitglieder des Solothurnischen und des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Sie gehen weiter als die gesetzlichen Vorschriften und regeln das allgemeine Verhalten von Anwälten, die Vermeidung von Interessenkollisionen, Fragen des Honorars und das Verhalten der Anwälte untereinander. Klienten und Anwälte, die der Meinung sind, ein Anwalt habe die Standesregeln verletzt und Klienten, die mit der Honorarrechnung nicht einverstanden sind, können sich an den Präsidenten der Standeskommission wenden. Die Standeskommission hat disziplinarische Befugnisse.

Download: Reglement Standeskommission 

Berufsregeln

Die Berufsregeln sind im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA, SR.935.61) geregelt. Die kantonale Anwaltskammer ist Aufsichtsbehörde für alle im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwältinnen und Anwälte. Sie führt das kantonale Anwaltsregister und beurteilt  Verstösse gegen die Berufsregeln. Sie kann Verwarnungen, Verweise und Bussen aussprechen sowie Berufsausübungsverbote erteilen.

Anwaltskammer 
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn